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2008
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Der Hessische Website Award prämiert die beste Website eines kleinen oder mittleren Unternehmens mit Standort in Hessen. Er erkennt die besondere Leistung von Unternehmen an, die sich trotz ihrer begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen online im Wettbewerb behaupten. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und aus dem Handwerk mit bis zu 250 Mitarbeitern.

Welche Website ist die beste in Hessen?

Alljährlich geht der Hessische Website Award an den Start und prämiert die beste Website eines kleinen oder mittleren Unternehmens mit Standort in Hessen. Der Award erkennt branchenübergreifend die besondere Leistung von Unternehmen an, die sich trotz begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen im Online-Wettbewerb behaupten. Bewertet werden alle Aspekte des Internetauftritts von Webdesign, Inhalt und Nutzerfreundlichkeit bis hin zu Suchmaschinenoptimierung, geschickter Social-Media-Einbindung und Rechtskonformität. Die Sieger dienen anderen mittelständischen Unternehmen als Best-Practice-Beispiele. Sie werden der Öffentlichkeit bei einer feierlichen Preisverleihung präsentiert und dürfen sich mit einem Siegerlogo schmücken. Der 1. Preisträger erhält 2019 6.000 Euro Preisgeld und einen Pokal. Auf den 2. und 3. Preisträger entfallen je 3.000 und 1.000 Euro Preisgeld. Die Finalisten erhalten die Möglichkeit, ein Finalistenlogo auf ihrer Website einzubinden.

Der Zweck

Für KMU geht es ohne Internetauftritt schon lange nicht mehr. Er dient neben der Unternehmensdarstellung für Geschäftspartner und potentielle Kunden oftmals als wichtiger oder sogar einziger Vertriebskanal. Die Website prägt das Unternehmensimage, trägt zur Kundenbindung und Umsatzgenerierung bei; sie hat sich lange zum Erfolgsfaktor entwickelt. Der Mittelstand steht jedoch gegenüber großen Unternehmen im Internet vor besonderen Herausforderungen. Er muss sich trotz eingeschränktem Budget und begrenzter personeller Ressourcen behaupten. Der Hessische Website Award soll dazu beitragen, KMU für die Bedeutung eines sorgfältig konzipierten, gestalteten und umgesetzten Internetauftritts zu sensibilisieren und zur verstärkten Nutzung des Internets als Marketing- und Vertriebsinstrument animieren. Die prämierten Websites sollen anderen Unternehmen als Best-Practice-Beispiele bei der Umsetzung ihrer eigenen Webpräsenz dienen können.

Initiatoren
BIEG Hessen GbR

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und aus dem Handwerk mit bis zu 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro mit Sitz in Hessen. Die Unternehmen müssen eigenständig sein, d.h. sie dürfen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stammanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die die oben stehende Definition nicht erfüllen. Internetagenturen und Jurymitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Webagenturen können jedoch mit Einwilligung der Unternehmen Kundenprojekte einreichen.

Länder
Deutschland
Regionen
Hessen
Welche Branchen sollen teilnehmen?
Alle

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Kategorien-Systematik

Der Hessische Website Award soll die qualitativ besten Websites prämieren. Die Qualität der Websites wird nach folgenden Hauptkriterien bewertet:

  • mehrwertige Inhalte
  • Zielgruppenansprache
  • Social Media-Elemente & Interaktivität
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Darstellung / Gestaltung
  • Technische Umsetzung / Funktionalität
  • Rechtskonformität

Prämiert werden die Websites, die den besten Gesamteindruck entsprechend aller Kriterien vermitteln, unabhängig davon, ob sie der reinen Unternehmenskommunikation dienen oder Geschäftstransaktionen bis zum Vertragsabschluss bieten.

Anzahl Preisträger
Es gibt mehr als einen Preisträger.
Es wird ein erster, zweiter und dritter Preis vergeben.
Beschreibung Teilnahmegebühren

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Preise/Prämien

Zum ersten Mal bekamen 2019 alle Sieger mehr als Ruhm, Ehre und ein Websitesiegel: Der erste Preisträger erhielt ein Preisgeld von 6.000 Euro. Außerdem nahm er bei der feierlichen Preisverleihung im September den Pokal „Goldener BIEG“ entgegen. Zweiter und dritter Preisträger erhielten je 3.000 und 1.000 Euro.

Die Preisträger erhalten Urkunden in Gold, Silber und Bronze, ein Website-Zertifikat und die Möglichkeit, mit dem Award zu werben. Zusätzlich gibt es eine große Medienberichterstattung über die Preisverleihung in der Öffentlichkeit, über unsere Kanäle und in der Presse.

Bewerbungsprozess

Bewerbung über die Website des Awards im Bewerbungszeitraum.

Jury

Die Jury 2019:

ANGELIKA NEUMANN
2013 gründete Angelika Neumann die Vielsinn GmbH. Dort hilft die Webexpertin Unternehmen, mit der richtigen Strategie passende Maßnahmen zu definieren, um die Unternehmensziele zu erreichen.

TIM KAUFMANN
Mit seiner Webagentur Taquiri GmbH & Co. KG (Hüt­ten­berg) rea­li­siert Web­de­si­gner, Refe­rent und Fach­autor Tim Kauf­mann seit 1996 Web­sites für kleine und mitt­lere Unter­nehmen in Hessen.

MICHAEL KLEIN
Redner und Berater Dr. Michael Klein leitet seit 1994 das Institut für Neue Medien (Frank­furt), das zu den Pio­nieren der inter­dis­zi­pli­nären For­schung inter­ak­tiver Medien zählt.

DR. JAN RASMUS LUDWIG
„Als Experte für Design-, Marken- und Urheberrecht betreut und berät Herr Rechtsanwalt Dr. Ludwig seit nahezu 10 Jahren E-Commerce Lösungen unterschiedlicher Art und Größe.“

Bewertungsprozess

Der Hessische Website Award zeichnet die qualitativ besten Websites von KMU in Hessen aus. Prämiert werden Websites, die entsprechend aller Bewertungskriterien den besten Gesamteindruck vermitteln. Ob sie der reinen Unternehmenskommunikation dienen oder E-Commerce betreiben, spielt keine Rolle. Jeder Aspekt einer Website kann daher in die Bewertung einfließen.

Zu jeder Hauptkategorie gibt es verschiedene Leitfäden zum Einlesen. Hier die Hauptkriterien:

Mehrwertige Inhalte
Die Bereitstellung von einzigartigem Content stellt heute eines der wichtigsten Alleinstellungsmerkmale im Internet dar. Starke, aktuelle und gut aufbereitete Inhalte – egal ob in Form von Text, Bildern, Videos oder bspw. interaktiven Elementen – helfen bei der Suchmaschinenoptimierung, halten den Besucher auf der Seite und animieren ihn dazu, auf die Website zurückzukehren.

Interaktivität und Social Media
Welche Interaktionsmöglichkeiten stehen zwischen Besuchern der Website und dem Unternehmen zur Verfügung? Hierzu können neben der Einbindung von Social-Media-Elementen und Multichannel-Angeboten auch bspw. ein Blog oder Newsletter, Foren oder der Einsatz von Bewertungssystemen zählen.

Benutzerfreundlichkeit
Eine benutzerfreundliche Website verfügt über hohe Usability und bietet dank aussagekräftiger Menüs und klarer Strukturen ein hohes Maß an Übersichtlichkeit. Auch Formales und Sicherheitsaspekte können in die Bewertung einfließen.

Darstellung / Gestaltung
Das Design stellt nach wie vor eines der wichtigsten Websiteelemente dar, insbesondere wenn es um den Ersteindruck geht. Bewertet wird auch die sinnvolle Einbindung multimedialer Elemente und die Optimierung der Website für Smartphones und Tablets.

Technische Umsetzung / Funktionalität
Läuft die Website auf gängigen Displays? Funktionieren alle Elemente? Einen weiteren Aspekt der technischen Umsetzung stellt auch die Suchmaschinenoptimierung der Website dar.

Rechtskonformität
Wie rechtskonform ist Ihre Website? Einbezogen werden verschiedene Aspekte der rechtssicheren Gestaltung von Unternehmenswebsites einschließlich Impressum / Anbieterkennzeichnung, der Einhaltung des deutschen Datenschutzes, die korrekte Bereitstellung von AGB und Widerrufsbelehrungen.

Dokumente

Hier finden Sie weitere Dokumente mit Informationen über den Award.

Keine Angaben vorhanden.

BIEG Hessen GbR

Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main

info@bieg-hessen.de

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