Der Hessische Website Award prämiert jährlich die beste Website eines kleinen oder mittleren Unternehmens mit Standort in Hessen. Er erkennt die besondere Leistung von Unternehmen an, die sich trotz ihrer begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen online im Wettbewerb behaupten.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und aus dem Handwerk mit bis zu 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro mit Sitz in Hessen. Die Unternehmen müssen eigenständig sein, d.h. sie dürfen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stammanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die die oben stehende Definition nicht erfüllen. Internetagenturen und Jurymitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Webagenturen können jedoch mit Einwilligung der Unternehmen Kundenprojekte einreichen.
Der Zweck
Für KMU geht es ohne Internetauftritt schon lange nicht mehr. Er dient neben der Unternehmensdarstellung für Geschäftspartner und potentielle Kunden oftmals als wichtiger oder sogar einziger Vertriebskanal. Die Website prägt das Unternehmensimage, trägt zur Kundenbindung und Umsatzgenerierung bei; sie hat sich lange zum Erfolgsfaktor entwickelt. Der Mittelstand steht jedoch gegenüber großen Unternehmen im Internet vor besonderen Herausforderungen. Er muss sich trotz eingeschränktem Budget und begrenzter personeller Ressourcen behaupten. Der Hessische Website Award soll dazu beitragen, KMU für die Bedeutung eines sorgfältig konzipierten, gestalteten und umgesetzten Internetauftritts zu sensibilisieren und zur verstärkten Nutzung des Internets als Marketing- und Vertriebsinstrument animieren. Die prämierten Websites sollen anderen Unternehmen als Best-Practice-Beispiele bei der Umsetzung ihrer eigenen Webpräsenz dienen können.
Die Teilnehmer
Der Wettbewerb steht KMU aller Branchen inklusive Handwerksbetrieben mit Sitz in Hessen offen. Als KMU gelten Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern, die einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen eigenständig sein, d.h. sie dürfen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stammanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die die Definition der KMU bzw. der kleinen Unternehmen nicht erfüllen.
Mitglieder der Jury sowie Web-Designer und Web-Agenturen sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Webdienstleister können jedoch Kundenprojekte mit Einwilligung des Unternehmens einreichen; sie muss den Ausrichtern des Wettbewerbs vorliegen.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können KMU mit Sitz in Hessen, deren Website im Zeitraum der Ausschreibung zugänglich ist und sich bis zur Preisverleihung nicht wesentlich ändert. Die Ausschreibung läuft vom 15. Juli bis zum 15. September 2016.
Bewertungskriterien
Der Hessische Website Award soll die qualitativ besten Websites prämieren. Die Qualität der Websites wird nach folgenden Hauptkriterien bewertet:
- mehrwertige Inhalte
- Zielgruppenansprache
- Social Media-Elemente & Interaktivität
- Benutzerfreundlichkeit
- Darstellung / Gestaltung
- Technische Umsetzung / Funktionalität
- Rechtskonformität
Prämiert werden die Websites, die den besten Gesamteindruck entsprechend aller Kriterien vermitteln, unabhängig davon, ob sie der reinen Unternehmenskommunikation dienen oder Geschäftstransaktionen bis zum Vertragsabschluss bieten.
Preise
Der Hessische Website Award ist ein Ehrenpreis. Es werden drei Auszeichnungen in Form einer Urkunde und eines Awardlogos für die Nutzung auf der Website vergeben. Die Preisträger werden mit ihrem Firmenprofil im Internet vorgestellt und haben die Möglichkeit, mit der Auszeichnung zu werben.
Die Anmeldefrist für den Hessischen Website Award 2016 läuft vom 15. Juli bis zum 15. September 2016. Anmelden können Sie Ihr eigenes Unternehmen auf dieser Website. Die Preisverleihung findet am 12. Oktober 2016 in der IHK Frankfurt statt.