Links

Initiatoren
McKinsey & Company, Inc. das Handelsblatt

Preisträger
>1
Kosten
Keine
Etabliert
2016
Reichweite

Dieses Profil wird gepflegt von: BizAwards

Handelsblatt und McKinsey zeichnen Neudenker mit The Spark – Der deutsche Digitalpreis aus und bringen diese mit Wirtschaftsgrößen zusammen.

Auch in den aktuell herausfordernden Zeiten bieten wir mit The Spark den digitalen Revolutionären die große Bühne. Gerade jetzt brauchen Start-ups besondere Aufmerksamkeit: Die perfekte Auszeichnung für Ideen, die das Potential haben, die Industrie grundlegend zu verändern. Hier können Sie Ihre Ideen einer prominenten Jury und einem hochkarätigen Publikum vorstellen und sich mit anderen Treibern der digitalen Revolution vernetzen.

Die weltweite Mobilität ist in Zeiten der Corona-Krise zwar stark eingeschränkt. Doch wird sich die Art, wie Menschen sich fortbewegen, in den kommenden Jahren dennoch stärker verändern denn je: Nach dem Wechsel von Pferden auf das Auto vor über 100 Jahren stehen wir nun am zweiten Wendepunkt der Mobilität. Die Digitalisierung vernetzt Fahrzeuge vom Fahrrad bis zum Flugzeug sowie die Infrastruktur miteinander; neue, nachhaltige Antriebe ersetzen den Verbrennungsmotor; und softwarebasierte Technologien und Geschäftsmodelle definieren neu, wie Personen und Güter sich von A nach B bewegen. Dadurch bieten sich Chancen, das Ökosystem Mobilität über verschiedenste Fortbewegungsmittel hinweg neu zu entwickeln, und ‚Smart Mobility‘ im 21. Jahrhundert zur Realität zu machen. Mithilfe dieser Entwicklungen kann auch die Mobilitätsindustrie die großen Herausforderungen angehen, vor denen alle Wirtschaftszweige stehen.

Um diese Entwicklung zu unterstützen, sucht The Spark dieses Jahr Start-ups aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die schon heute die Mobilität der Zukunft gestalten. Im Fokus stehen dabei Start-ups über alle Mobilitätsformen und -lösungen hinweg. Sowohl digitalisierte Hardware als auch Software, Serviceanbieter als auch Infrastruktur sind für zukünftige Smart Mobility wichtig und daher für ‚The Spark‘ relevant.

Initiatoren
McKinsey & Company, Inc., das Handelsblatt
Medienpartner
das Handelsblatt
Schirmherrschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist Schirmherr von The Spark – Der deutsche Digitalpreis.

Teilnahmeberechtigt sind junge Unternehmen der DACH-Region, die Geschäftsmodelle am Markt etabliert haben, die die Möglichkeiten von “Smart Mobility” nutzen. Die Innovation erfüllt die drei Bewertungskriterien Neuartigkeit, Skalierbarkeit sowie Kundennutzen. Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens beträgt nicht mehr als 500 Mitarbeiter und es handelt sich nicht um ein Corporate Start-Up, d.h. Gründung aus einem etablierten Unternehmen heraus oder mit einer Mehrheitsbeteiligung durch ein etabliertes Mobilitätsunternehmen.

Länder
Deutschland, Österreich, Schweiz
Welche Branchen sollen teilnehmen?
Alle

Können wir helfen?

Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Experten bei der Award-Auswahl und der Einreichung unterstützen und erhöhen Sie so Ihre Erfolgschancen!

Anzahl Preisträger
Es gibt mehr als einen Preisträger.
Beschreibung Teilnahmegebühren

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Preise/Prämien

Als Finalist und Gewinner von The Spark- Der deutsche Digitalpreis erhalten Sie wertvolle Kontakte, relevante Zugänge, eine reichweitenstarke Bühne, ein kompetentes Netzwerk und vieles mehr. Eine Übersicht haben wir für Sie zusammengestellt: http://award.handelsblatt.com/the-spark/wp-content/uploads/sites/2/2015/10/The-Spark-2017-Der-Gewinn.pdf

Bewerbungsprozess

Die Nominierung als Finalist beinhaltet die Erstellung eines kurzen Pitch-Videos für das Community Voting (Video-Erstellung zwischen dem 23. Juli und 02. August 2020), die persönliche Teilnahme eines Mitglieds Ihrer Geschäftsführung an der Jurysitzung (22. September 2020) inklusive Vorab-Coaching durch einen Experten und am Finale (12. November). Bitte stellen Sie sicher, dass ein Mitglied Ihrer Geschäftsführung an allen Terminen persönlich teilnehmen kann. Eine Nicht-Teilnahme führt zur Disqualifizierung. Zudem nehmen die Finalisten und Gewinner traditionell an 2 weiteren Veranstaltungen rund um The Spark – Der deutsche Digitalpreis teil, die noch bekannt gegeben werden. So können Sie und Ihr Unternehmen maximal von The Spark profitieren. Etwaige Kosten, die für die An- und Abreise sowie Übernachtung entstehen können, werden nicht übernommen.

Bis zum 05. Juli konnten sich interessierte Unternehmen für The Spark 2020 über unser Online-Bewerbungsformular bewerben.

Wenn wir Sie für das nächste Jahr vormerken dürfen, schreiben Sie uns doch einfach eine kurze Mail an the-spark@handelsblatt.com

Jury

Für The Spark 2020 haben wir erneut eine hochkarätige Jury zusammengestellt, die mit ihrer Expertise die The Spark Gewinner 2020 bei der Jurysitzung auswählen wird. Die Jurysitzung findet am 22. September statt.

  • SVEN AFHÜPPE, Chefredakteur Handelsblatt
  • CORNELIUS BAUR, Deutschlandchef McKinsey & Company
  • SAEED AMIDI, CEO Plug and Play Tech Center
  • PROF. WILHELM BAUER, Institutsleiter Fraunhofer IAO
  • MARC BERG, CEO FreeNOW
  • ANKE GIESEN, Vorstand Retail und Real Estate, Fraport AG
  • ANNA IAROTSKA, Gründerin Robo Wunderkind & Female Founder 2019
  • FLORIAN PETIT, Gründer Blickfeld & Gewinner The Spark 2019
  • CHRISTINA REUTER, Mitglied des Aufsichtsrats KION Group AG
  • ULRICH SCHRICKEL, Chief Executive Officer, Brose Gruppe
  • MARKUS SONTHEIMER, CIO/CDO und Mitglied des Vorstands Schenker AG
  • DOMINIK WEE, Managing Director Global Manufacturing & Transport Google
  • HILDEGARD WORTMANN, Mitglied des Vorstands Vertrieb und Marketing, AUDI AG
Bewertungsprozess

Bewertungskriterien sind: 

Neuartigkeit: Wir sind auf der Suche nach Innovationen, die eine Revolution der bisher bestehenden Lösung darstellen und das Potential haben, Märkte grundlegend und nachhaltig zu verändern.

Skalierbarkeit: Wir suchen Unternehmen, deren Innovation oder Resultate ein deutliches Wachstumspotential aufweist, dessen Geschäftsmodell expansionsfähig ist und sich durch eine hohe Einsatzvielfalt auszeichnet.

Kundennutzen: Wir zeichnen Resultate aus, die bereits bei einem Kunden demonstriert wurden und zu Effizienzsteigerung, Kostensenkungen, Qualitäts- oder Kundenzufriedenheitsverbesserungen geführt haben. Ihr Produkt sollte zumindest als Proof of Concept bestehen.

Die Bewertung läuft in drei Schritten ab:

Screening: Im Pre-Screening werden alle Bewerbungen hinsichtlich der Gültigkeit im Rahmen der Teilnahmebedingungen geprüft. Darüber hinaus wird eine erste Einschätzung vorgenommen, wie gut die drei Bewertungskriterien Neuartigkeit, Skalierbarkeit und Kundennutzen erfüllt werden. Alle gültigen Bewerbungen werden für die 2. Bewertungsphase, die Nominierung, zugelassen.

Nominierung: In der Nominierungsphase bewerten ein externer Themenexperte, die Handelsblatt-Redaktion und ein Vertreter von McKinsey die Bewerbungen. Auch hier sind die drei Bewertungskriterien die Maßgabe, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die besten Bewerbungen werden als Finalisten nominiert.

Jurysitzung: Zu der Jurysitzung im September in Düsseldorf werden alle Finalisten eingeladen. Dort präsentieren die Finalisten persönlich ihre Innovation vor den Jurymitgliedern und werden von diesen ebenfalls auf der Grundlage der Bewertungskriterien beurteilt. Jedes Jurymitglied hat eine Stimme und erstellt ein persönliches Ranking der Finalisten. Die einzelnen Rankings werden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst und die besten Finalisten als Gewinner festgelegt.

Dokumente

Hier finden Sie weitere Dokumente mit Informationen über den Award.

Keine Angaben vorhanden.

Handelsblatt Media Group
Frau Selina Hasbach (Senior Consultant – Awards & Rankings)

Toulouser Allee 27
40211 Düsseldorf

0211 8 87-1769

S.Hasbach@handelsblattgroup.com

Awards in der gleichen Kategorie
Neuigkeiten

Können wir helfen?

Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Experten bei der Award-Auswahl und der Einreichung unterstützen und erhöhen Sie so Ihre Erfolgschancen!

Datenschutzeinstellungen.

Die Webseite nutzt Cookies. Einige sind essenziell, andere helfen uns diese Webseite zu verbessern.

Unsere Datenschutzerklärung ist jederzeit abrufbar.