Bewerbungsprozess
Anmeldung
Die Anmeldung kann auf zwei Wegen geschehen:
- per Online-Anmeldeformular. Eine Verlinkung zur Online-Anmeldung finden Sie auch auf der Homepage des Veranstalters Kubi e.V.
- per eMail an pfinsten@finanzdienstleistungsawards.de mit Angabe Ihres Namens und Nennung des Awards für den Sie sich bewerben möchten
Selbstauskünfte zur Bewerber-Software
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Bewerber unaufgefordert einen Fragenkatalog, den er an eisenhut@finanzdienstleistungsawards.de zurücksenden muss.
Ziel dieses Prozess-Schritts ist es, die Vorab-Zuteilung in die Award-Rubrik zu finalisieren – in Abstimmung mit dem Bewerber
Ziele und Funktionsumfang der Bewerberlösung kennen zu lernen.
Die Jury ist berechtigt, eine Verlängerung der genannten Einreichungsfrist vorzunehmen oder den Fragenkatalog bewerbungsindividuell auszudünnen, wenn die notwendigen Erkenntnisse anderweitig gewonnen werden konnten (z.B. Award in Gold im Vorjahr).
Zu jeder Selbstauskunft erhält der Bewerber eine Bewertung durch die Jury sowie die Freigabe zum nächsten Prozess-Schritt oder zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess.
Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.
Zurverfügungstellung der Software
Hat eine Bewerbung erfolgreich Prozess-Schritt 2 überstanden, so erhält der zugehörige Bewerber eine Aufforderung der Jury bis wann und für welchen Zeitraum er seine Software der Jury zur Bewertung zur Verfügung stellen muss.
Die Zurverfügungstellung kann per CD, per Link etc. geschehen. Ratsam ist es Test- oder Schulungsdaten zur Verfügung zu stellen. Echte Kundendaten dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Screenshots, Präsentationen, Handbücher etc. können die Zurverfügungstellung sinnvoll ergänzen – aber nicht ersetzen.
Geschieht die Zurverfügungstellung der Software nicht rechtzeitig, so wird dies als Widerruf der Bewerbung gewertet. Für nachfolgende Prozess-Schritte ist die zugehörige Bewerbung nicht mehr zugelassen.
Die Jury ist berechtigt, eine Verlängerung der genannten Frist vorzunehmen.
Bei rechtzeitiger Zurverfügungstellung erhält jeder Bewerber zu dieser Software Informationen zu Auffälligkeiten. Diese können auf Jury-Eingabe- oder Erwartungsfehlern beruhen oder auf Unzulänglichkeiten der Bewerber-Software.
Der Bewerber kann zu den genannten Auffälligkeiten Stellung nehmen.
Sollten (bei der Klärung der Auffälligkeiten) schwere Unzulänglichkeiten der Bewerbersoftware zu Tage treten, so kann die Jury die Freigabe für den nächsten Prozess-Schritt verweigern. Gleiches gilt bei fehlenden Bewerber-Antworten.
Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.
Final-Prüfung
Hat eine Bewerbung erfolgreich Prozess-Schritt 3 überstanden, so erhält der zugehörige Bewerber eine Einladung der Jury für eine Final-Prüfung.
Diese besteht aus der Präsentation der Bewerbersoftware durch den Bewerber sowie Lösung von Prüfaufgaben der Jury.
Mit der Einladung enthält jeder Finalist weitere Informationen zum Ablauf, zur Zeitdauer, zu den Eingriffsmöglichkeiten der Jury etc.
Voraussetzung für die Finalthemen ist die vorherige Entrichtung einer Antrittsgebühr. Spätestens in der Final-Einladung sind die dazu notwendigen Informationen aufgeführt.
Zum Abschluss der Final-Prüfung erhält der Bewerber Informationen zu den weiteren Prozess-Schritten – speziell auf welchem Weg er Information zu Bewertungen erhalten kann.