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„Berliner Unternehmerin des Jahres“ – mit dieser Auszeichnung würdigt das Land Berlin seit 2004 engagierte Berliner Unternehmerinnen, die den Wirtschaftsraum Berlin erfolgreich mitgestalten.
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„Berliner Unternehmerin des Jahres“ – mit dieser Auszeichnung würdigt das Land Berlin seit 2004 engagierte Berliner Unternehmerinnen, die den Wirtschaftsraum Berlin erfolgreich mitgestalten.
Die Wettbewerbsjury besteht aus unabhängigen Expertinnen und Experten. Bereits zum neunten Mal prämieren sie Unternehmerinnenpersönlichkeiten, die mit ihren herausragenden Leistungen die Berliner Wirtschaft bereichern und die Vorbildfunktion für Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit besitzen.
Der Wettbewerb richtet sich an Entscheiderinnen von:
Neben Einzelinhaberinnen und/oder Geschäftsführerinnen sind – und das ist ebenfalls neu – auch Teams zugelassen. Voraussetzung ist, dass bei mehreren Gesellschafterinnen und/oder Gesellschaftern über 50 Prozent der Firmenanteile in Frauenhand liegen. Sind Risikokapitalgeberinnen und/oder -geber am Unternehmen beteiligt, muss erklärt werden, dass diese keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben. Die Unternehmen müssen ihren Hauptsitz im Land Berlin haben.
Stichtag für die Ermittlung des Unternehmensalters (ob älter oder jünger als fünf Jahre) ist der 31. August 2020.
Erstmals wird der Preis an Unternehmerinnen in drei Kategorien vergeben:
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Aufwände für die Herstellung und den Versand von Informationsmaterialien, Produkten etc. trägt die Bewerberin.
Die Preisträgerinnen können sich freuen auf
Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, wird die drei „Berliner Unternehmerinnen 2020/21“ im Rahmen einer festlichen Gala würdigen. Diese ist für den 24. Februar 2021 geplant.
WICHTIG! Zu den Teilnahmeunterlagen gehören
Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens
Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen gewissenhaft und vollständig aus. Nicht gemachte oder falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss und ggf. auch noch nachträglich zur Aberkennung der Auszeichnung. Falls etwas fehlen sollte, erhalten Sie die Möglichkeit, bis zum Wettbewerbsschluss Unterlagen und/oder fehlende Angaben nachzureichen.
Aus allen rechtzeitig eingegangenen Einsendungen wird eine aus Expertinnen und Experten zusammengesetzte Jury für jede der drei Kategorien eine Preisträgerin auswählen, die dann entsprechend benachrichtigt wird. Sie alle werden ggf. im Rahmen eines Pressetermins im Vorfeld der Preisverleihung vorgestellt. Zeitgleich informieren wir auch alle anderen Bewerberinnen, die nicht zu den Finalistinnen zählen.
Hier finden Sie weitere Dokumente mit Informationen über den Award.
Keine Angaben vorhanden.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Frau Birgit Leverenz
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
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