Achtung: Dies ist die nicht mehr aktuelle Edition "2015" des Awards "Handelsblatt Energy Awards". Sie gelangen hier zu der aktuellen Edition des Awards

Branchen
2
Kosten
Keine
Etabliert
2013
Reichweite

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Die Energy Awards prämieren herausragende Projekte aus den Bereichen regenerative Energien wie Windkraft, Biomasse, Photovoltaik sowie Verteilung von Energie.

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien, Energiespeicherung, -verteilung und ihre effiziente Nutzung werden zu zentralen Themen für die Gesellschaft. Die klassische Energiebranche wird zunehmend heterogen. Mit den Energy Awards tragen Handelsblatt und GE dieser Entwicklung Rechnung.

Die Energy Awards prämieren Vorzeigeprojekte der Energiewende aus dem deutschsprachigen Raum in verschiedenen Kategorien. Kandidaten können sich auf der Website des Awards bewerben.

Die Verleihung der Awards findet im November im Rahmen einer festlichen Gala in Berlin statt.

Zeitgleich mit den Energy Awards bauen die Initiatoren und Partner einen neuen „Think Tank“ der Energiebranche aus: die Energy Academy.

Als 'Think Tank' der Energiewirtschaft führt die Energy Academy Experten aus den unterschiedlichen Bereichen und Branchen zusammen, um sich über die zentralen Fragen und Herausforderungen auszutauschen sowie ihr Know-How zu erweitern. DieEnergy Academyist ein Querschnitt der Branche: Sie besteht aus Architekten, Bauingenieuren, Journalisten, Professoren, Energie-Einkäufern, Energie-Händlern, Projektentwicklern, Gebäudetechnik-Experten, Kraftwerk- und Heizkesselspezialisten, Umweltforschern, Managern und Politikern.

Medienpartner
energate - Fachverlag, n-tv, Handelsblatt

Unternehmen mit herausragenden Projekten im Bereich der regenerative Energien

Länder
Deutschland
Welche Branchen sollen teilnehmen?
Allgemeine Energieversorgung
Erneuerbare Energien

Können wir helfen?

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Stadtwerk des Jahres

Teilnehmen können alle Stadt- oder Gemeindewerke in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Für die Bewerbung relevant ist die Aktivität in Bezug auf den Energiesektor – von der Energieerzeugung über die Verteilernetze bis hin zu Angeboten an Konsumenten und Gewerbebetriebe und deren Betreuung.

Maßgeblich ist die Frage, in welchem Ausmaß sich ein Stadtwerk im Zuge der Energiewende bereits für die Energie-Ära des 21. Jahrhunderts gerüstet hat. Neue, innovative Angebote und Servicemaßnahme für Kunden spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Modernisierung bzw. Digitalisierung des Verteilernetzes sowie innovative und intelligente neue Wege der Energieerzeugung mit Fokus auf Nachhaltig- und Umweltfreundlichkeit. Auch  Forschungs-Partnerschaften oder die Zusammenarbeit mit „neuen Playern“ der Branche (Startups, Projektentwickler) werden berücksichtigt.

Bewerber können ausgewählte Aktivitäten hervorheben, die in den letzten sieben Jahren ergriffen wurden, etwa: Neue Produkte und Lösungen, die für Privat-, Gewerbe- bzw. Industriekunden neuen Wert bieten gegenüber dem bisherigen Marktangebot. Neue Kooperationen, die die Innovations- oder Servicekraft stärken. Neue kommunale Aktivitäten bzw. Partnerschaften, die das Thema erneuerbare Energie für die Gemeinde/Stadt/Region und ihre Bewohner greifbarer und attraktiver machen. Neue Managementwege, die Mitarbeiter motivierter und service-orientierter machen bzw. gemacht haben. Zudem sollte auch die allgemeinen Situation (Kunden- und Erlösentwicklung, Mitarbeiterschulungen, etc.) skizziert werden.

Jegliche Hinweise bezüglich des Erfolges oder Lernfaktors der skizzierten Maßnahmen werden positiv bewertet – im Sinne einer transparenten Bewerbung. Solange ein Bewerber nicht in die Endrunde der Nominierung kommt, wird zudem die Vertraulichkeit sämtlicher eingereichter Unterlagen gewährt, auf Wunsch auch in Bezug auf die Bewerbung per se.

Kriterien

  • Neue innovative Angebote an Privat- und/oder Geschäftskunden (inklusive Erfolgsnachweis oder Lernindizien dieser Neuangebote)
  • Etwaige kommunale Aktivitäten (z.B. Partnerschaft mit Bildungs- oder Gemeindeeinrichtungen) in Bezug auf die Energiewende und eine Welt der erneuerbaren Energie
  • Etwaige Aktivitäten in Bezug auf das Verteilernetz und deren Komponenten (z.B. Mess- und Abrechnungssysteme wie Smart Metering, Speicherlösungen)
  • Etwaige Aktivitäten in Bezug auf Forschung, Beteiligungen und Partnerschaften mit neuen Akteuren der erneuerbaren Energie
  • Generelle kaufmännische Entwicklung (Umsatz, Ertrag, Kundenzahl)
Fortbewegungsmittel des Jahres

Der Begriff "Fortbewegungsmittel" wird bei den Energy Awards nicht nur im klassischen Sinn verstanden (im Sinne eines Verkehrsmittels wie Fahrrad/Auto/Bus/Bahn). Wir meinen damit jegliche Technik, die dabei hilft, von "A nach B" zu kommen. Entsprechend fallen auch Infrastrukturkonzepte (z.B. E-Tankstellen-Netz) oder Service-Angebote zur besseren Nutzug von Verkehrsmitteln (z.B. Car Sharing) in diese Kategorie.

Eine Bewerbung für das Fortbewegungsmittel des Jahres einreichen darf jeder, der beruflich in der Transport-, Verkehrs- oder Logistikbranche tätig ist und sich dort durch seine Tätigkeit konkret den Themenfeldern Energie-/Emissionseffizienz, Nachhaltigkeit und/oder Umweltschutz widmet. Beispielsweise als Hersteller, Anbieter, Projektpartner, Investor oder Beirat. Der Ansprechpartner für die Bewerbung muss nicht zwangsläufig der Geschäftsführer eines Unternehmens oder der Leiter eines Projekts sein. Ansprechpartner für die Bewerbung können auch mehrere Personen sein, wenn hierbei die Zuständigkeiten klar definiert sind.

Teilnahmeberechtigt sind alle energieeffizienten Fortbewegungsmittel, -formen und -projekte, die innerhalb der letzten sieben Jahre in ihrer derzeitigen Art und Weise an den Markt gegangen oder bis September 2014 marktreif sind.

Die Teilnahme an anderen Initiativen oder Wettbewerben ist selbstverständlich kein Ausschlusskriterium. Schließlich müssen erfolgreiche Konzepte auch mehrfach nominiert oder ausgezeichnet werden dürfen.

 Willkommen sind  alle Fortbewegungskonzepte, deren Einsatzgebiet im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) liegt.

Kriterien

  • Innovationscharakter
  • Markt- und Kundenpotenzial
  • Gesellschaftliche Relevanz
  • Energie- und verkehrspolitische Vorteile
  • Dokumentation der bisherigen Entwicklung sowie zukünftiger Expansionsmöglichkeiten
Energiehaus des Jahres

Teilnahmeberechtigt sind die Eigentümer und/oder Hersteller (Architekten, Baufirmen, etc.) privat genutzter Häuser, die sich durch ein richtungsweisendes und zukunftsträchtiges Energiekonzept sowie bauliche Ästhetik auszeichnen und innerhalb der letzten sieben Jahre entstanden sind. Als Belege können Baupläne und/oderGenehmigungen und Zertifikate von Behörden und sonstigen Einrichtungen (z.B. Zertifikate, Dokumente vom Katasteramt, etc.) eingereicht werden.

Auch der Um- und Ausbau eines Hauses, das deutlich älter als sieben Jahre ist, berechtigen zur Teilnahme.

Die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist selbstverständlich kein Ausschlusskriterium. Schließlich müssen erfolgreiche Konzepte auch mehrfach nominiert oder ausgezeichnet werden dürfen.

Das eingereichte Energiehaus muss auf einem Grundstück im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) liegen. Bei einer Teilnahme an den Energy Awards erklären sich die Bewohner des eingereichten Hauses einverstanden, zusammen mit dem Haus namentlich genannt und abgebildet zu werden. Zudem erklären Sie sich einverstanden, die für eine fachkundige Einschätzung der Bewerbung benötigten Unterlagen wie Strom- und Gasrechnungen etc. der Jury der Energy Awards offenzulegen.

 Kriterien

  • Kriterienkatalog der Energiesparverordnung
  • Nachweis tatsächlich erzeugter und/oder eingesparter Energie
  • Innovativionen in Bezug auf Energie-Effizienz, Energie-Erzeugung und/oder Energiespeicherung
  • Kaufmännisches Konzept
  • Architektonische Einzigartigkeit und/oder Ästhetik
Gewerbliche Anlage des Jahres

Teilnehmen dürfen alle Unternehmen, die in den letzten sieben Jahren eine neue gewerbliche Anlage (Produktionsstätte, Verwaltungs- bzw. Bürogebäuse, etc.) in Betrieb genommen oder ihre bestehende Anlage modernisiert haben.  Als Beleg für den Ernergiesparerfolg der Anlage können Baupläne und/oder Genehmigungen und Zertifikate von Behörden und sonstigen Institutionen eingereicht werden.

Auch der Neu- und Zubau oder die Modernisierung nur von Teilen der Anlage sowie die Verbindung unterschiedlicher Anlagen berechtigen zur Teilnahme.

 Eine Bewerbung für die Gewerbliche Anlage des Jahres einreichen darf jeder, der direkt in die Planung oder Steuerung eines Projekts involviert ist ˗ als Geschäftsführer, Werksleiter, Energiebeauftragter oder externer Dienstleister. Der Ansprechpartner für die Bewerbung muss nicht zwangsläufig der Eigner der teilnehmenden Anlage sein. Ansprechpartner für die Bewerbung können auch mehrere Personen sein, wenn hierbei die Zuständigkeiten klar definiert sind.

Die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist selbstverständlich kein Ausschlusskriterium. Schließlich müssen erfolgreiche Konzepte auch mehrfach nominiert oder ausgezeichnet werden dürfen.

 Willkommen sind zudem nicht nur deutsche Unternehmen, sondern prinzipiell alle Firmen, deren Unternehmenssitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) liegt. Firmen mit mehreren Unternehmenssitzen müssen nachweisen, dass die neue oder modernisierte Anlage im deutschsprachigen Raum liegt.

Kriterien

  • Absolute Energie-Effizienz (u.U. mit Vergleich: vorher-nachher)
  • Relative Energie-Effizienz (u.U. mit Benchmarks)
  • Energie-Erzeugung
  • Umweltfreundlichkeit (Verringerung CO2-Ausstoß, etc.)
  • Kreativität und/oder Ästhetik (z.B. außergewöhnliches Konzept, spezielle Industrie- oder Büro-Optik, etc.)
Energie-Startup des Jahres

Eingeladen ist jeder, der kurz vor seiner Firmengründung im Energiesektor oder in der Clean-Tech bzw. Green-Tech-Branche steht oder in den letzten sieben Jahren ein Unternehmen in diesen Branchen gegründet hat. Das gilt natürlich auch für Gründerteams, wobei die Bewerbung in diesem Fall über einen individuellen Ansprechpartner aus dem Gründerteam erfolgen muss (u.a. für den Kontakt mit den Medienpartnern).

 

Für bereits gegründete Unternehmen gilt als Stichtag die Gründung und somit die Teilnahmeberechtigung in Bezug auf die Siebenjahresfrist das Datum der Handelsregister-Eintragung (bei GmbHs oder AGs) oder das Datum der Gewereanmeldung.

 

Die Teilnahme an anderen Gründungsinitiativen oder Wettbewerben ist selbstverständlich kein Ausschlusskriterium. Schließlich müssen erfolgreiche Konzepte auch mehrfach nominiert oder ausgezeichnet werden dürfen.

 

Willkommen sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern prinzipiell jeder, dessen Unternehmenssitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) liegt. Firmen mit mehreren Unternehmenssitzen müssen nachweisen, dass ihr Kerngeschäft im deutschsprachigen Raum betrieben wird.


Kriterien 

  • Innovationscharakter und Kreativität der Geschäftsidee
  • Kaufmännische Stimmigkeit (z.B. schlüssiger Businessplan/Geschäftsplan) und/oder Nachweis von Wirtschaftlichkeit (z.B. erste Geschäftszahlen)  
  • Relevanz der Geschäftsidee für die Energiewende
  • Nachweis der Vorarbeit / der bisherigen Entwicklung des Unternehmens
  • Kompetenz des Gründers oder Gründerteam
Energizer des Jahres


Beschreibung Teilnahmegebühren

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Dokumente

Hier finden Sie weitere Dokumente mit Informationen über den Award.

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