Bewerbungsprozess
Die Bewerbung für die „exzellent“-Preise ist ganzjährig möglich. Für
welche Preisverleihung die eingereichte Bewerbung berücksichtigt wird,
entscheidet das Datum, an dem die Bewerbung bei der BAG WfbM eingeht.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
- das Anmeldeformular mit
den Kontaktdaten der Ansprechpartner und der Bestätigung der Annahme der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- eine Kurzbeschreibung des Konzepts/Produkts
- eine ausführliche Konzeptdarstellung
Die
Konzeptdarstellung sollte ausführlich und nachvollziehbar das
Konzept/das Produkt vorstellen. Die Konzeptdarstellungen bildet für die
Jurymitglieder die Grundlage zur Nominierung und letztlichen
Entscheidung über die Preisträger.
Die Nominierten für den
„exzellent:produkt“-Preis sind aufgefordert, für die Jurysitzung ein
Muster des eingereichten Produktes zur Verfügung zu stellen. Bitte
schicken Sie diese Muster erst nach schriftlicher Aufforderung durch die
BAG WfbM an die in der Mitteilung angegebene Adresse.
Entscheidungskriterien
Um in die Auswahl für die „exzellent“-Preise zu kommen, müssen die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der BAG WfbM eingegangen sein. Zu den Unterlagen gehören: das Anmeldeformular mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner, die Bestätigung der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Kurzbeschreibung des Konzepts/Produkts sowie eine ausführliche Konzeptdarstellung/Produktbeschreibung.
Die Konzeptdarstellung/Produktbeschreibung sollte ausführlich und nachvollziehbar das Konzept/das Produkt vorstellen. Denn diese werden allen Jurymitgliedern zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, sie nach verschiedenen Kriterien zu prüfen.
In die Juryentscheidung fließen diese Kriterien ein:
- Innovation
- Nachhaltigkeit
- Nutzen für betriebliche Praxis
- Einbindung der Menschen mit Behinderungen in der Entwicklung des Angebotes
- Methodische Begründung (bei Bildungs- und/oder Kooperationskonzepten)
- Sprachliche und visuelle Umsetzung und Präsentation
- Öffentlichkeitswirksamkeit
- Marktfähigkeit oder Marketing- bzw. Vermarktungskonzept
Nominierungsprozess
Jedes Jurymitglied schlägt je drei Bildungs- und Kooperationskonzepte und fünf Produkte/Dienstleistungen für die Nominierung vor. Diese Vorschläge werden entsprechend der Reihenfolge gewichtet. Wenn also z. B. ein Jurymitglied in der Kategorie Bildung drei Konzepte vorschlägt, erhält der erste Vorschlag drei Punkte, der Zweite zwei Punkte und der Dritte einen Punkt. Die Punkte aller Jurymitglieder in den jeweiligen Kategorien werden addiert. So entsteht die Liste der nominierten Konzepte/Produkte.
Ungefähr zwei Wochen vor der Werkstätten:Messe findet dann die Jurysitzung statt. Bis dahin sind alle nominierten Bewerber über ihre Nominierung informiert worden. Die Nominierten der Kategorie „exzellent:produkt“ können der BAG WfbM daraufhin ein Muster ihres Produktes zur Jurysitzung zuschicken. Im Rahmen der Sitzung haben alle Jurymitglieder die Gelegenheit, die Produkte, die sie bisher nur von den Bewerbungsunterlagen kennen, ausführlich in Augenschein zu nehmen. Das kann die letztendliche Juryentscheidung maßgeblich beeinflussen.
Die Jury diskutiert während ihrer Sitzung noch einmal offen über jedes nominierte Konzept/Produkt unter Beachtung der verschiedenen Kriterien – unabhängig von der im Nominierungsverfahren entstandenen Reihenfolge. Am Ende steht die Entscheidung der Jury in jeder der drei Kategorien.