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Der Wettbewerb GRÜNDERPREIS NRW zeichnet Gründerinnen und Gründer aus, die sich nach einer erfolgreichen Startphase mit ihrem Unternehmen am Markt etablieren konnten.

Bewerben und gewinnen

Mit dem GRÜNDERPREIS NRW 2015 werden herausragende Leistungen von Unternehmensgründerinnen und -gründern aller Branchen anerkannt und gewürdigt. Sie haben ein Unternehmen erfolgreich gegründet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen? Dann bewerben Sie sich jetzt für den GRÜNDERPREIS NRW 2015 und gewinnen Sie bis zu 10.000 Euro.

Mitmachen können alle kleinen, eigenständigen Unternehmen und Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung mit maximal 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme pro Jahr. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern – sowohl als Vollerwerbs-als auch als Nebenerwerbsgründungen – sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen. Auch Unternehmen, die sich bereits in der Vergangenheit beworben haben und nicht unter den drei Preisträgern waren, können teilnehmen.

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich nach einer erfolgreichen Startphase am Markt etabliert haben. Daher ist es Bedingung, dass die Gründung Ihres Unternehmens zwischen dem 01. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 erfolgt ist. Der Hauptsitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Voraussetzungen für die Teilnahme, Bewertungskriterien, einzureichende Unterlagen und Fristen

•Gesucht werden wirtschaftlich erfolgreiche Jungunternehmen. Der Erfolg wird anhand von Unternehmenszahlen (Umsatz/Gewinn) und der Schaffung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen gemessen.

•Zusätzlich werden folgende Kriterien bewertet (nicht alle Kriterien müssen gleichermaßen erfüllt werden): Innovationsgehalt (technologisch, ökologisch, gesellschaftlich oder sozial), Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziales oder gesellschaftliches Engagement, Übernahme ökologischer Verantwortung.

•Aufgerufen zur Teilnahme am „GRÜNDERPREIS NRW 2015“ sind kleine, eigenständige Unternehmen, Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung mit max. 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme pro Jahr – auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern sowohl als Vollerwerbs- als auch als Nebenerwerbsgründungen werden aus drücklich zur Teilnahme aufgerufen.

•Die Gründung des Unternehmens muss zwischen dem 01. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 liegen.

•Start der Ausschreibung ist am 15. Juni 2015 – ab diesem Zeitpunkt ist die Einsendung von Bewerbungsunterlagen zulässig.

Länder
Deutschland
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Beschreibung Teilnahmegebühren

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Dokumente

Hier finden Sie weitere Dokumente mit Informationen über den Award.

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