Existenzgründung

Amtlich: Gründer müssen Massen-Auskünfte erteilen


Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen müssen in Deutschland durchschnittlich 1.400 Auskünfte auf amtlichen Formularen machen, bevor sie tätig werden können.


Das sei ein Ergebnis der "Leitmodell-Studie zur Optimierung der formalen Existenzgründungsverfahren in Deutschland" im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), berichtet das Gründer-Portal gruendungszuschuss.de.

Fast drei Wochen lang Behördengänge
Demnach beträgt der Zeitaufwand für die Gründungsformalien zwei bis drei Wochen – und kostet rund 750 bis 1.000 Euro. Dabei seien die Kosten für den Zeitaufwand noch nicht einmal berücksichtigt.

Am meisten zu tun hätten Gründer einer GmbH oder einer anderen eintragungspflichtigen Gesellschaftsform. Wesentlich geringer sei der Kosten- und Zeitaufwand für gründende Einzel-Unternehmer – sie lägen bei 20 bis 30 Euro pro Tag.

Viel zu viele Angaben
Während des Gründungsverfahrens wiederholen sich laut Studie rund 60 Prozent der Angaben. Grund: Bei den unterschiedlichen Behörden und Institutionen seien immer wieder die gleichen Angaben zu tätigen.

Das betreffe vor allem persönliche Angaben zum Gründer und zum Unternehmen, zu Art und Beginn der Tätigkeit sowie zur Rechtsform.

116 Angaben reichen eigentlich aus
Nach Ansicht der Forscher lässt sich der Zeit- und Kostenaufwand für Gründer erheblich vereinfachen. So könne die Anzahl der notwendigen Auskünfte theoretisch von 1.400 auf 116 reduziert werden – ohne Informationsverlust.

Realistisch sei aber die Angabe von 226 Datenfeldern – aufgrund von Datenschutz-Vorschriften und anderen Einschränkungen. Das vereinfachte Verfahren werde möglich durch eine vereinheitlichte Datenerhebung und ein intelligentes Verknüpfen und Weiterleiten der Informationen.

Das hätte nicht nur für Gründer Vorteile: Weniger bzw. vereinheitlichte Daten bedeuteten auch für die beteiligten Institutionen weniger Verwaltungsaufwand und damit weniger mögliche Fehlerquellen.

Leitmodell im Pilotphase
Gruendungzuschuss.de zufolge soll ein Pilotprojekt in Hamburg einige Kernpunkte des Leitmodells praktisch umsetzen, unter anderem:

• eine starke Reduzierung und Vereinfachung der vom Gründer zu liefernden Daten
• eine persönliche Unterstützung der Gründer bei formalen Gründungsverfahren in so genannten Service-Punkten
• eine intensive regionale Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure – Ziel: ein einheitliches Daten- und Prozessmodell
• eine elektronische Weitergabe der Daten an andere Institutionen, die für formale Gründungsverfahren zuständig sind
• Zugriff der Mitarbeiter von Service-Punkten auf ein (möglichst bundeseinheitliches) Wissensmanagementsystem für formale Gründungsverfahren
• Ausstattung der Service-Punkte mit erweiterten Kompetenzen (zum Beispiel Identitätsprüfung).

Zur Original-Meldung und zur Studie auf gruendungzuschuss.de

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