Gründungsförderung

Informieren, aufklären, unterstützen – die Auswahl des richtigen Gründungsberaters

Ein Gastbeitrag von Rüdiger Apel, selbständiger Unternehmensberater
Gleich eine GmbH gründen oder später? Lieber Eigenkapital oder Kredit? Welche rechtlichen Fragen gilt es zu klären? Gründungen werfen viele Fragen auf. Ein Gründungsberater hilft bei den Antworten. Wie Sie den richtigen finden, verrät Rüdiger Apel, selbständiger Unternehmensberater mit Apel Consult.


Rüdiger Apel
Rüdiger Apel berät im wesentlichen Existenzgründer und unterstützt bei Nachfolgeregelungen. Er gehört zum Beraterkreis von "nexxt", der "Initiative Unternehmensnachfolge" des Bundeswirtschaftsministerium und sitzt als Prüfer im Prüfungsausschuss der IHK Düsseldorf für die Ausbildung zum "Fachberater für Finanzdienstleistungen".

Fachliche Unterstützung
Hat man sich für eine Existenzgründung entschieden, sind im Vorfeld viele betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen abzuklären. Daher sollte sich der Gründer so früh wie möglich mit seinem Vorhaben beschäftigen und Informationen sammeln.

Diese lassen sich dann zur besseren Vorbereitung auf die Gespräche mit den entsprechenden Beratern verwenden. Hieraus lassen sich gezieltere und strukturiertere Fragen stellen – und eine Lösung dadurch wesentlich früher herbeiführen.

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Unterstützung Sie benötigen und auf welche Person Ihre Wahl treffen sollte. Erkundigen Sie sich bei Kollegen, bei der IHK oder der Handwerkskammer, welcher Berater über gute Branchenkenntnisse verfügt.

Die Wahl des Beraters
Obwohl kostenlos angebotene Beratungen in ihren Bereichen in der Regel qualitativ hochwertige Ergebnisse erbringen, ist der Existenzgründungsberater durch seine Erfahrung in den meisten Fällen der geeignetere.

Für Verträge sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt und für Steuer-Angelegenheiten ein Steuerberater hinzugezogen werden.

In der Regel kostenlose Beratungen bieten an: Berater der

• Wirtschaftsförderungsgesellschaften
• Industrie- und Handelskammern
• Handwerkskammern
• Fach- und Berufsverbände
• Kreditinstitute
• Kranken- und Ersatzkassen
• Kreis- und Gemeindeverwaltungen.

Beratungsleistungen gegen Honorar gibt es in der Regel bei:

• Existenzgründungs- und Unternehmensberatern
• Steuerberatern
• Rechtsanwälten und Notaren.

Qualifikation entscheidet
Der Erfolg einer Gründungsberatung hängt vielfach von der Qualifikation und Erfahrung des Gründungsberaters ab. Folgende fachliche Anforderungen sollten an den Existenzgründungsberater gestellt werden:

1. Betriebswirtschaftliches und juristisches Fachwissen
Zu nennen sind hier die relevanten Rechtsgebiete des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes, der Gewerbe-Ordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HandwO).

Sobald die Gründung stark ins Technische geht, erfordert die Gründungsberatung technisches Fachwissen.

2. Branchenkenntnisse
Von Vorteil kann es sein, wenn der Berater selber aus der Branche kommt, in der man gründen will – oder wenn er sich hierauf spezialisiert hat. Diese Spezialisierung kann beispielsweise im Bereich Einzelhandel, Gastronomie oder der Reisebürobranche vorliegen.

3. Regionale Kenntnisse
Zur Beurteilung des optimalen Standortes für die Gründung und der Definition des Marketingkonzeptes sollte der Berater die entsprechende Region kennen. Kontakte des Beraters zu örtlichen Behörden, Kammern und Banken sind ebenfalls nützlich.

Die meisten Berater bieten ein unverbindliches Gespräch an, in dem das Gründungsvorhaben diskutiert werden kann. Hierbei sollen Fragen geklärt werden wie:

• Verspricht die eigene Gründungsidee überhaupt Erfolg?
• Wird der Markt richtig eingeschätzt?
• Hat man die finanziellen Aspekte richtig eingeschätzt?
• Kann der Plan überhaupt realisiert werden?
• Bin ich als Gründer persönlich und fachlich geeignet, ein solches Unternehmen zu führen?

Der Beratungsumfang
Vor Abschluss eines Beratungsvertrages sollte der Umfang der Beratungsleistungen abgeklärt werden. Umfassen sollte die Beratung folgende Tätigkeiten:

1. Erstellung eines Geschäftsplanes (Businessplan).

2. Der Gründungsberater soll die kritischen Bereiche wie Markteinschätzung, Standortwahl und die Wahl der Rechtsform besonders kritisch überprüfen und erläutern.

3. Finanzplanung:
• Investitions- und Absatzplan
• Kapital- und Finanzierungsplan
• Produktions- und Absatzplan
• Umsatzplanung
• Liquiditätsplan sowie eine Rentabilitätsvorausschau
• Umsatzplanung.

4. Der Berater sollte den Gründer bei den Kreditverhandlungen unterstützen.

5. Er sollte dem Gründer jederzeit persönlich bzw. telefonisch für alle betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung stehen.

6. Unterstützung bei der Auswahl und Hilfestellung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel.

Zu den genannten Fördermitteln gehört auch der "Zuschuss zur Unternehmensberatung". Bei Erfüllung der in den Richtlinien genannten Voraussetzungen erhält der Existenzgründer in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten – höchstens jedoch 1.500 Euro.

7. Am Ende sollte der Existenzgründungsberater sein Urteil über die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens abgeben.

8. Der Gründungsberater ist verpflichtet, die in der Anlage genannten "Inhaltlichen Mindestanforderungen an Existenzgründungsberatungen gemäß den Richtlinien des Bundes" zu beachten.

Das Honorar
Je nach Schwierigkeitsgrad, dem Leistungsumfang und dem "Standing" des Beraters bestimmt sich die Höhe des Honorars. Es kann entweder ein Pauschalhonorar oder ein Honorar, dass nach Tagessätzen abgerechnet wird, vereinbart werden.


Kontakt
Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel
Apel Consult, Korschenbroich

Tel.: 021 61 / 574 59 27
Fax: 021 61 / 574 59 28

E-Mail: ruediger.apel@apel-consult.de
Web: www.apel-consult.de

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