Dies und Das

Achtung: Adressbuch-Schwindler im Umlauf


Teilnehmer von Wettbewerben gehen allzu oft zu sorglos mit ihren Daten um. Wer sich in öffentliche Verzeichnisse einträgt, muss damit rechnen, über kurz oder lang getarnte Angebotsschreiben zu erhalten.

Davor warne der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), berichtet gruender-mv.de.

Demnach verzeichnet der DSW seit einigen Wochen "eine drastische Zunahme von Beschwerden", erklärte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Reiner Münker. "Während wir in den Vorjahren insgesamt jeweils rund 50 verschiedene Anbieter feststellen konnten, ist diese Anzahl jetzt schon nach einem halben Jahr erreicht."

Vor allem Jungunternehmer betroffen
Betroffen seien insbesondere Jungunternehmer. Diese erhielten eine fingierte Rechnung für einen Handelsregister-Eintrag. Die Rechnung habe mit den obligatorischen Kosten für die Eintragung aber nichts zu tun. Erst im Kleingedruckten verberge sich ein Hinweis, dass ein solches Formular lediglich ein Angebot darstellen soll.

Im Betreff oder in der Überschrift erscheinen laut gruender-mv.de oft Begriffe wie "Offerte", "Ihr Handelsregistereintrag" und "Veröffentlichung / Hinterlegung". Weitere Varianten bezögen sich auf bereits erfolgte Markeneintragungen, Adress-, Branchen- oder Messeverzeichnisse.

Derartige Verzeichnisse seien in der Regel aber wertlos, so Münker. Denn dort seien nur solche Unternehmer eingetragen, die auf die Angebotsformulare hereingefallen sind. Seriöse Verlage betrieben in der Regel eine transparentere Form der Kundenansprache.

Rechnungen kontrollieren
Unternehmer sollten dem DSW zufolge jede Rechnung auf ihre Berechtigung hin überprüfen. Münker: "In der Regel erhalten Sie nichts kostenlos, sondern verpflichten sich zur Zahlung hoher Beträge, die nur im Kleingedruckten zu finden sind."

Wer dennoch auf die fingierten Angebote hereinfalle, sollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nur in wenigen Fällen käme es zur gerichtlichen Auseinandersetzung wegen der vermeintlich fälligen Kosten. Auf jeden Fall sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Der DSW hat auf seiner Internetseite einen Notfallplan veröffentlicht, der helfen soll, wenn unseriöse Angebotsformulare in Haus flattern.

Zum Notfallplan

Zur Originalnachricht auf gruender-mv.de

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